Schlachtabfälle in der Tiernahrung – Welchen Einfluss haben sie auf die Qualität des Futters?

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Von einem geschlachteten Tier landet nur gerade ein Drittel auf Schweizer Tellern. Übrig bleiben jährlich rund 240'000 Tonnen sogenannter Schlachtnebenprodukte. Was passiert mit diesen Schlachtabfällen? Glücklicherweise werden sie nicht einfach entsorgt, denn das wäre eine sehr grosse Verschwendung. Vielmehr geht ein Teil davon in die Medikamentenherstellung, ein anderer Teil in die Düngemittelproduktion. Der Grossteil jedoch landet in der Futtermittelindustrie: er wird genutzt, um Katzen- oder Hundefutter herzustellen.

Fischskelett als Beispiel für Schlachtabfall

Um bei der Verwertung der Schlachtabfälle das Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier zu minimieren, werden die Nebenprodukte in drei Kategorien unterteilt. Zuständig dafür ist das Schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Folgende drei Kategorien werden unterschieden:

  • K1 - darf nur entsorgt oder verbrannt werden
  • K2 - darf nicht verfüttert werden
  • K3 - darf verfüttert werden, ist aber nicht für den menschlichen Verzehr geeignet

Entsprechend dieser Regelung dürfen Schlachtabfälle der Kategorien K1 und K2 nicht in der Tierfutterproduktion verwendet werden. Nur bei Schlachtnebenprodukten der Kategorie K3 ist dies gesetzlich erlaubt.

Wertvolle und gesunde Schlachtnebenprodukte

Nun kennen wir die Kategorien, wissen aber immer noch nicht, was in diesen enthalten ist. Da in der Futtermittelindustrie nur Schlachtabfälle der Kategorie K3 weiterverwertet werden dürfen, konzentrieren wir uns im Folgenden auf diese.

Um einen besseren Überblick zu bekommen, gliedern wir die K3-Abfälle in reichhaltige Schlachtnebenprodukte und minderwertige Schlachtabfälle. Zu den reichhaltigen Nebenprodukten, welche auch von ANiFiT für die Futterherstellung verwertet werden, gehören:

  • Leber
  • Niere
  • Herz
  • Lunge
  • Magen
  • Hals
  • Luftröhre
  • Pansen
  • Euter
  • Blut

Diese Schlachtnebenprodukte sind für die Ernährung unserer Hunde und Katzen wertvoll und gesund, denn sie sind reich an Vitamin A, B und C und Mineralstoffen wie Zink, Eisen und Folsäure. Die Luftröhren und die Halsteile liefern zusätzlich Kollagen und Eiweiss.

Minderwertige Schlachtabfälle

Zur Kategorie K3 der gesetzlich nutzbaren Schlachtabfälle gehören neben den wertvollen Schlachtnebenprodukten aber auch minderwertige Schlachtabfälle. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hahnenkamm
  • Kehllappen
  • Federn
  • Borsten
  • Harnblase
  • Kehlkopf
  • Augen und Lider
  • Gehörgänge

Diese Art der Schlachtabfälle werden bei der Herstellung von ANiFiT Tiernahrung nicht verwendet. Hingegen setzen viele andere Tierfutterproduzenten auch die minderwertigen Schlachtabfälle ein, da sie zu einem deutlich günstigeren Preis beschafft werden können. Die Schlachtabfälle werden dabei zu Tiermehl verarbeitet und als Proteinquelle dem Hunde- oder Katzenfutter beigefügt. Das so hergestellte Tiermehl ist zwar ebenfalls proteinhaltig, das Protein hat aber nicht dieselbe Qualität wie Protein aus Muskelfleisch oder nahrhaften Innereien.

Leider sieht ein Konsument in der Deklaration nicht, ob ein reichhaltiges, qualitativ hochwertiges Protein eingesetzt wurde oder nicht. Es wird nur die Menge in Prozent aufgelistet. Wenn man aber einen Preisvergleich macht, wird einem klar, wieso gewisse Futter zu so einem günstigen Preis verkauft werden können.

Beim Kauf von Tiernahrung von ANiFiT können Sie sicher sein, dass bei der Herstellung ausschliesslich wertvolle Schlachtnebenprodukte zum Einsatz kommen. Dafür stehen wir mit unserer ANiFiT Garantie!

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